Wiederaufnahme Schulbetrieb und erweiterte Notbetreuung

Gestern Nachmittag haben uns die Informationen des Kultusministeriums bezüglich der Wiederaufnahme des Schulbetriebes ab 04.05.2020 und der erweiterten Notbetreuung ab 27.04.2020 erreicht.

Hier die wichtigsten Regelungen:

Wiederaufnahme des Schulbetriebs erfolgt in kleinen Schritten ab Montag, 04.Mai 2020:

Die SBBZ geistige Entwicklung beginnen am 4. Mai 2020 den Unterricht mit den Berufsschulstufenschüler/innen der letzten beiden Schulbesuchsjahre. Diese werden von der Schulleitung rechtzeitig vor dem 04.Mai 2020 über die genauen Abläufe z.B. die Schülerbeförderung, die Hygienebedingungen, usw. informiert.

Alle anderen Schüler werden unterrichtlich weiterhin über Lernpakete für den Unterricht zuhause versorgt.

Über den Beginn des Unterrichts in der Grundstufe und in der Haupstufe wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

In Bezug auf sogenannte Risikogruppen in der Schülerschaft gilt Folgendes:

  • Bei Schülerinnen und Schülern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Unterricht in der Schule. Gleiches gilt, wenn im Haushalt der Schüler/innen Personen leben, die einer der genannten Risikogruppen angehören.

Erweiterte Notbetreuung ab 27.04.2020

Die Notbetreuung kann für den folgenden Personenkreis angeboten werden:

  • Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind oder einer präsenzpflichtigen Tätigkeit nachgehen
  • Beide Erziehungsberechtigte müssen einer präsenzpflichtigen Arbeit nachgehen oder in kritischer Infrastruktur tätig sein.

Vorgehensweise:

  • Der Schule muss eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorgelegt werden, aus der eine Unabkömmlichkeit des Arbeitnehmers hervorgeht.
  • Bei Freiberuflern und Selbständigen genügt eine Eigenbescheinigung.
  • Die Erziehungsberechtigten müssen erklären, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist. Diese Erklärung muss der Schule ebenfalls vorgelegt werden

Alle Eltern werden zeitnah von den Lehrkräften wegen Lernangeboten und er Abfrage des Notbetreuungsbedarf kontaktiert

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne jederzeit an die Schulleitung wenden

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